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Schulordnung

der Regionalen Schule Jarmen

0. Zusammensein in der Schule

In der Schule kommen viele Kinder und Lehrer zusammen. Dies erfordert die Einhaltung bestimmter Regeln. Damit jeder Bescheid weiß, sind hier für unsere Schule einige Bitten, aber auch Gebote aufgeschrieben.

 

1. Pünktlichkeit und Unterrichtsbeginn

  • Alle Schüler erscheinen pünktlich, sauber und ordentlich zu den Unterrichtsstunden.
  • Vor dem Unterrichtsbeginn halten sich alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof auf.
  • Wer mit dem Fahrrad zur Schule kommt, stellt es an dem dafür vorgesehenen Platz ab.
  • Die unterrichtenden Lehrer sind ab 7.15 Uhr anwesend!
  • Die Aufsicht beginnt um 7.15 Uhr!
  • Der Einlass erfolgt um 7.25 Uhr mit dem Vorklingeln in die Unterrichtsräume.
  • Schüler, die unpünktlich sind erhalten eine Fehlstunde!

Verantwortlichkeit:  Schulleitung, Aufsicht

 

2.  Pausen

Die Pausen dienen der Entspannung und Erholung. Auf dem Schulhof verhalten wir uns so diszipliniert, dass die Gesundheit der Mitschüler nicht gefährdet wird.

In den großen Pausengehen alle Schüler sofort auf den Schulhof.

Verantwortlichkeit: Fachlehrer

 

Bei Regen wird abgeklingelt, alle Schüler und Lehrer gehen in die Klassenräume.

Verantwortlichkeit: Aufsicht

 

Das Rauchen, der Konsum von E- Zigaretten und E- Shishas ist auf dem Schulgelände verboten!

Verantwortlichkeit: Aufsicht

 

Das Verlassen des Schulhofes während der Hofpause ist nur in besonderen Ausnahmesituationen mit schriftlicher Genehmigung der Eltern erlaubt!

Verantwortlichkeit: Aufsicht, Klassenleiter

 

Den Anweisungen des aufsichtshabenden Lehrers oder der aufsichtshabenden Klasse sind Folge zu leisten.

Das Vorklingeln (5 min vor Unterrichtsbeginn) bedeutet, alle Schüler und Lehrer begeben sich umgehend in die Unterrichtsräume. Die Schüler nehmen ihre Plätze ein und bereiten sich auf den Unterricht vor.

Verantwortlichkeit: Fachlehrer

 

In den kleinen Pausen müssen die Schüler

  • sich im Klassenraum aufhalten
  • wenn erforderlich den Raum wechseln

Verantwortlichkeit: Fachlehrer

 

In den kurzen Pausen und in den Vorpausen hält sich kein Schüler auf den Fluren auf.

Verantwortlichkeit: Fachlehrer

 

Die Unterrichtsräume werden in den großen Pausen, beim Raumwechsel einer Klasse und nach Beendigung des Unterrichts abgeschlossen.

Verantwortlichkeit: Fachlehrer

 

Beim Wechseln der Schulgebäude (Fach Sport) müssen die Regeln der Straßenverkehrsordnung eingehalten werden.

Liegt Schnee haben alle anwesenden Lehrer Hofaufsicht.

Verantwortlichkeit: Schulleitung

 

3. Unterricht

Diese Unterrichtszeiten gelten von Montag bis Freitag für unsere Schule.

Einlass                        07.25 Uhr

1. Stunde                    07.30 Uhr – 08.15 Uhr

2. Stunde                    08.25 Uhr – 09.10 Uhr

3. Stunde                    09.30 Uhr – 10.15 Uhr

4. Stunde                    10.25 Uhr – 11.10 Uhr

5. Stunde                    11.20 Uhr – 12.05 Uhr

6. Stunde                    12.30 Uhr – 13.15 Uhr

7. Stunde                    13.25 Uhr – 14.10 Uhr

8. Stunde                    14.15 Uhr – 15.00 Uhr

 

Lehrer und Schüler haben die Unterrichtszeiten einzuhalten.

Kein/e Schüler/in darf unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben bzw. eigenmächtig früher gehen.

Schulschwänzen wird unverzüglich den Erziehungsberechtigten und in Wiederholungsfällen den entsprechenden Behörden angezeigt.

Verantwortlichkeit: Schulleitung, Klassenlehrer, Fachlehrer

 

Wenn in einer Klasse 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer eingetroffen ist, macht der Klassensprecher oder sein Stellvertreter Mitteilung im Sekretariat.

Verantwortlichkeit: Klassensprecher

 

Jeder Schüler verlässt seinen Arbeitsplatz nach der Unterrichtsstunde sauber und ordentlich. Der Ordnungsdienst reinigt die Tafel und kontrolliert noch einmal den Klassenraum.

Die Fachlehrer kontrollieren den jeweiligen Raum und schließen ab.

Verantwortlichkeit: Ordnungsdienst, Fachlehrer

 

Nach der letzten Stunde (siehe Raumplan) werden die Stühle hochgestellt. Alle Schüler verlassen umgehend das Schulgebäude.

Verantwortlichkeit: Fachlehrer

 

4. Busaufsicht

Alle Fahrschüler halten sich bis zur Abfahrt der Busse auf dem Schulhof auf (Ausnahme: Genehmigung der Eltern).

Der Haupteingang wird abgeschlossen. Mit Anfahrt der Busse bilden die Schüler Reihen, um einen ruhigen und geordneten Ablauf zu gewährleisten. Die Aufsicht öffnet das Tor und lässt die Schüler einzeln zum Bus.

Verantwortlichkeit: Busaufsicht

 

 

5.     Allgemeine Verhaltensregeln

 

Unterrichtsräume, Möbel und Unterrichtsmaterialien dürfen nicht beschädigt und beschmutzt werden. Bei mutwilliger Zerstörung werden die Eltern durch den Schulträger (Stadt Jarmen) informiert und haftbar gemacht.

 

Das betrifft auch den Bereich der Toiletten, die nach jeder Stunde aufgesucht werden dürfen. Vandalismus wird auch hier nicht geduldet und entsprechend geahndet.

 

Zur Schule werden nur solche Dinge mitgebracht, die unbedingt benötigt werden. Hieb- und Stichwaffen, Alkohol, Drogen, Schmutz- und Schundliteratur, MP3-Player, Laserpointer und ähnliches gehören nicht in die Schule.

 

Zeichen und Symbole, die offen oder versteckt den Nationalsozialismus oder andere rassistische Ideologien verherrlichen oder deren Erinnerung pflegen, dürfen bei schulischen Veranstaltungen nicht getragen werden!

 

Handy’s sind abzuschalten und in der Schultasche aufzubewahren!

 

Aufnahmen (Bilder, Videos, Ton) mit digitalen/ elektronischen Geräten sind während des Unterrichtes und der Pausen verboten!

 

Unfälle auf dem Schulweg, während der Schulzeit und auf Schulveranstaltungen und andere besondere Vorkommnisse sind sofort einer Lehrkraft oder im Sekretariat zu melden.

 

Abfälle gehören in die Papierkörbe!

 

Die Garderobe gehört an die Kleiderhacken, Wertgegenstände sind herauszunehmen!

 

Im Alarmfalle richten sich Schüler und Lehrer nach der Betriebsanweisung.

 

Bei Versäumnis des Unterrichts muss unverzüglich der Klassenleiter benachrichtigt werden. Dem Klassenlehrer ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.

 

 6. Belehrung

 

Zum Schuljahresbeginn erhalten die Eltern einen Belehrungskatalog!

 

Alle Schüler und Lehrer werden zu Beginn eines Schulhalbjahres über die Schulordnung belehrt.

 

Bei Nichtbeachtung erfolgen Ordnungsmaßnahmen nach §60 des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

 

7.Inkrafttreten

 

Die vorliegende Schulordnung wurde am 17.10.2017 durch die Schulkonferenz angenommen.